Nächtliche Schlösserimpressionen 2010 http://www.schiffahrt-in-potsdam.de/2010/pages/tagesfahrt-havelberg.htm Nächtliche Schlösserimpressionen 2010

Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen gelten für die Weisse Flotte Potsdam GmbH und alle ihr angeschlossenen Unternehmen.

Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.

Fahrplanänderungen bleiben der Reederei vorbehalten.
Bei Nebel, Sturm, Eisgang oder anderen ungünstigen Witterungsbedingungen können Fahrten durch die Reederei abgebrochen, Fahrtrouten geändert oder Veranstaltungen auf den Schiffen im Hafen durchgeführt werden. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Der Reederei bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß § 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten. Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben wenn nicht mindestens 20 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.

Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an den Kassen zu lösen. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. An Bord sollen Fahrscheine nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Die Fahrscheine sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 30,- zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.

Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an den Tageskassen sowie auch im Vorverkauf an eigenen Verkaufsstellen und Agenturen.

Auf Fahrten mit Platzkarten besteht nur Anspruch auf einen Platz an dem auf den Fahrschein oder der Reservierung aufgedruckten Tisch. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an diesem Tisch besteht nicht! Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich. Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Tageskarten und Hin- und Rückfahrkarten gestattet. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von der Reederei im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

Reservierte Karten sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung. Es gelten die Stornierungsbedingungen. Für Charterfahrten gelten die Stornierungsbedingungen für den Personenbeförderungsvertrag.

Stornierungsbedingungen

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt der Tag des Posteinganges oder der Zeitpunkt des Fax Eingangs bei der Weisse Flotte Potsdam GmbH. Bei Stornierungen fallen unter den nachfolgenden Bedingungen pauschalierte Stornogebühren an.

Für Reservierungen pro Person:
Als Stornierung gilt die Verringerungen der Personenzahl ebenso, wie eine Gesamtstornierung der Reservierung.
Reservierungen können bis 15 Tage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden. Im Zeitraum von 14 Tagen bis 4 Tage vor dem Fahrtag um 15.00 Uhr werden 10% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis zum Vortag der Fahrt um 15.00 Uhr werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach oder bei Nichtantritt der Fahrt sind 100% der reservierten Leistung fällig. Für die Bereitstellung von Kontingenten für Reiseunternehmen gelten die gesonderten auf der Reservierung vermerkten Fristen zur kostenlosen Stornierung.

Für Personenbeförderungsverträge:
Nach Unterzeichnung des Personenbeförderungsvertrages bis 15 Tage vor der Veranstaltung werden 10% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Im Zeitraum von 14 Tagen bis 4 Tage vor der Veranstaltung um 15.00 Uhr werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis zum Veranstaltungstermin selbst oder bei Nichtantritt der Fahrt werden 100% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig.

Für vorbestellte gastronomische Leistungen pro Person:
Der Vertragspartner/Besteller muss der Weisse Flotte Gastronomie GmbH die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin bis 15.00 Uhr mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Für spätere Stornierungen bzw. Reduzierung von gemeldeten Personenzahlen bis zum Vortag der Veranstaltung um 15.00 Uhr berechnen wir dem Auftraggeber 50 % der vereinbarten gastronomischen Leistungen. Bei späterer Stornierung bzw. Reduzierung von gemeldeten Personenzahlen berechnen wir 100% der vereinbarten gastronomischen Leistungen. Es bleibt dem Vertragspartner/Besteller unbenommen, den Nachweis zu führen, daß keine oder wesentlich geringere Schäden als in den vorstehenden Pauschalen oder Stornogebühren berechnet, entstanden sei.

Ermäßigungen

Folgende Ermäßigungen werden nachstehenden Personenkreisen nach Vorlage eines amtlichen Nachweises auf den vollen Fahrpreis gewährt.

Fahrpreisermäßigungen täglich  
Kinder unter 6 Jahren (bis 3 Kinder frei) frei
Kinder 6 bis 14 Jahre 50%
Kindergruppen und Schulklassen (15 bis 18 Jahre) auf Rund- und Ausflugsfahrten 20%
je 10 Kinder eine Begleitperson frei
Schwerbehinderte ab 70% 20%
und deren eingetragene Begleitperson auf Rund- und Ausflugsfahrten 20%
Gruppen ab 20 Personen auf Rund- und Ausflugsfahrten 10%

 

 
Fahrpreisermäßigungen am Montag und am Freitag (nicht an Feiertagen)  
Senioren ab 65 Jahre auf Rund- und Ausflugsfahrten 20%
Rentner mit gültigem Rentenausweis auf Rund- und Ausflugsfahrten 20%
Studenten mit gültigem Studentenausweis auf Rund- und Ausflugsfahrten 20%
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger auf Rund- und Ausflugsfahrten 20%

Es kann jeweils nur eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen werden!
Keine Ermäßigungen werden gewährt bei: Sonder-, Tages- und Ganztagesfahrten, Abendfahrten sowie Fahrten inklusive gastronomischen Leistungen und Kombikarten. Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung muß vor dem Erwerb des Fahrscheines geltend gemacht werden. Bereits gelöste Fahrscheine können nicht nachträglich zurückgenommen werden.

Fahrräder können nur nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten gegen Entrichtung des halben Fahrpreises transportiert werden.

Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden, mitbefördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche-, explosive-, ätzende sowie übel riechende Stoffe.

Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, daß die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.

Hunde sind an Bord kurz an der Leine zu halten. Auf Ganztages- und Abendfahrten ist die Mitnahme von Hunden nicht gestattet.

Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an die Reederei abzugeben.

Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken an Bord der Schiffe ist strikt untersagt. Die Reederei behält sich das Recht auf Kontrollen vor.

Für Beschädigungen an den Steganlagen, Schiffen, Einrichtung, Inventar etc. haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens, der Fahrgast der den Schaden verursacht hat. Bei Schiffsmietungen haftet für Schäden ggf. auch der Mieter.

Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers an die Reederei zu richten.

       
Servicetelefon Servicetelefon Tel. (0331) 275 92 10/ -20/ -30 Acrobat Reader
Anfahrt Hafen/ El Puerto Hafen
Telefonische Fahrplanansage Hafen Tel. (0331) 275 92 33